ViDA: Der Komplette Leitfaden für Freiberufler zur Digitalen Mehrwertsteuer
Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union das Paket „VAT in the Digital Age" — kurz ViDA — offiziell verabschiedet. Es ist die größte Reform der europäischen Mehrwertsteuer seit Jahrzehnten und wird den Alltag von Millionen Freiberuflern, Selbstständigen und kleinen Unternehmen in ganz Europa grundlegend verändern. Auch in Deutschland wird sich der Umgang mit Umsatzsteuer, Finanzamt-Meldungen und elektronischen Rechnungen bis 2030 tiefgreifend wandeln.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, was ViDA genau ist, welche Pflichten schrittweise auf Sie zukommen, und was Sie schon heute tun können, um gut vorbereitet zu sein.
Was ist ViDA — und warum kommt es jetzt?
ViDA ist ein Gesetzgebungspaket der EU-Kommission, das drei zentrale Problembereiche des bestehenden Mehrwertsteuersystems adressiert:
- Mehrwertsteuerbetrug: Schätzungsweise 93 Milliarden Euro gehen der EU jährlich durch den sogenannten „VAT Gap" verloren — also durch Steuerhinterziehung, Karussellbetrug und Fehler bei der MwSt-Abführung. Echtzeit-Reporting soll diesen Verlust drastisch reduzieren.
- Veraltete Meldepflichten: Das bestehende System wurde in den 1970er Jahren konzipiert und basiert auf periodischen Sammelmeldungen. Es ist für die digitale Wirtschaft des 21. Jahrhunderts schlicht nicht geeignet.
- Zersplitterung im Binnenmarkt: Jeder EU-Mitgliedstaat hat eigene E-Invoicing-Regeln, eigene Meldepflichten und eigene Ausnahmen. ViDA soll diese Landschaft harmonisieren — zum Vorteil aller, die grenzüberschreitend tätig sind.
Die EU-Kommission hat berechnet, dass ViDA in den ersten zehn Jahren nach vollständiger Implementierung zusätzliche Steuereinnahmen von rund 18 Milliarden Euro pro Jahr generieren wird. Für Mitgliedstaaten ist das ein starker Anreiz zur zügigen Umsetzung.
Die drei Säulen von ViDA
Das ViDA-Paket besteht aus drei eng verzahnten Komponenten, die zusammen ein neues digitales Fundament für die europäische Umsatzsteuer schaffen:
Säule 1: Digitales Echtzeit-Reporting (DRR)
Das Herzstück von ViDA ist das Digital Reporting Requirement: die Verpflichtung, bestimmte Transaktionsdaten in nahezu Echtzeit an die Steuerbehörden zu übermitteln. Konkret bedeutet das:
- Jede innergemeinschaftliche Lieferung und Dienstleistung muss innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Ausstellung der Rechnung gemeldet werden.
- Die Meldung erfolgt elektronisch, strukturiert und maschinenlesbar — kein Papierkram, keine manuellen Eingaben in Formulare.
- Die Finanzbehörden erhalten damit annähernd in Echtzeit ein Bild aller grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen im EU-Binnenmarkt.
Für Freiberufler, die ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig sind und keine grenzüberschreitenden Leistungen erbringen, greift diese Pflicht zunächst nicht direkt. Sobald Sie jedoch Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen — etwa als IT-Freelancer, Übersetzer, Berater oder Designer —, sind Sie unmittelbar betroffen.
Säule 2: Neue Plattform-Economy-Regeln
ViDA führt eine sogenannte deemed supplier-Regelung für digitale Plattformen ein. Plattformen wie Airbnb, Uber oder ähnliche Vermittlungsdienste werden bei bestimmten Transaktionen steuerrechtlich so behandelt, als wären sie selbst der leistende Unternehmer — und damit für die MwSt-Abführung verantwortlich.
Für klassische Freiberufler (Berater, Entwickler, Kreative) ist diese Säule weniger relevant, es sei denn, Sie vertreiben digitale Produkte oder Dienstleistungen über Plattformen wie Fiverr, Upwork oder ähnliche Marktplätze. Dann könnte die Plattform zukünftig Ihre Umsatzsteuer automatisch einbehalten und abführen.
Säule 3: Einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung (OSS-Erweiterung)
Derzeit müssen Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern steuerpflichtig werden, sich in jedem Land einzeln für die Umsatzsteuer registrieren — ein bürokratischer Alptraum. ViDA erweitert das bestehende One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren erheblich:
- Bewegung von Waren innerhalb der EU (B2B) wird künftig über OSS abgewickelt statt durch länderspezifische Registrierungen.
- Die Importregelung (IOSS) für Nicht-EU-Unternehmen wird ausgeweitet.
- Langfristiges Ziel ist eine einzige Mehrwertsteuer-Erklärung für alle EU-Aktivitäten.
Für deutsche Freiberufler, die digital exportieren, wird das die Verwaltungslast erheblich reduzieren. Wer heute für Leistungen an B2C-Kunden in Frankreich, Italien oder Spanien separate MwSt-Erklärungen abgeben muss, kann das künftig alles zentral über das deutsche Finanzamt oder das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) erledigen.
ViDA-Timeline: Was wann für Sie gilt
| Datum | Maßnahme | Relevanz für Freiberufler |
|---|---|---|
| 11. März 2025 | ViDA-Paket vom EU-Rat verabschiedet | Rechtsrahmen steht fest |
| 2025 (laufend) | Nationale Umsetzungsgesetze der Mitgliedstaaten | Deutschland: Anpassung UStG erwartet |
| 1. Juli 2028 | Digitales Echtzeit-Reporting für B2B-Transaktionen verpflichtend | Hoch: betrifft grenzüberschreitende Leistungen |
| 1. Juli 2028 | Neue Plattform-Regeln in Kraft | Mittel: betrifft Plattform-Freelancer |
| 1. Januar 2030 | Vollständige ViDA-Implementierung, inkl. erweitertem OSS | Hoch: vereinfacht EU-weite MwSt-Abwicklung |
In Deutschland laufen parallel die nationalen E-Rechnungspflichten, die ViDA ergänzen und vorwegnehmen: Die Empfangspflicht ist seit 1. Januar 2025 in Kraft (Wachstumschancengesetz), die Versandpflicht folgt gestaffelt ab 2027/2028. Lesen Sie dazu unseren detaillierten GoBD-Leitfaden zur digitalen Belegerfassung.
Umsatzsteuer in Deutschland: Das aktuelle System im Überblick
Bevor wir tiefer in ViDA einsteigen, ein kurzer Überblick über das bestehende deutsche Umsatzsteuersystem — das sogenannte Mehrwertsteuersystem —, das durch ViDA grundlegend modernisiert wird:
Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz
Deutschland erhebt Umsatzsteuer (USt) auf Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 % (gilt für Lebensmittel, Bücher, kulturelle Leistungen u. a.). Auf Ihren Rechnungen als Freiberufler müssen Sie die Umsatzsteuer ausweisen — sofern Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen.
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Wer im Vorjahr einen Umsatz von nicht mehr als 25.000 Euro erzielt hat und im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet: keine Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldung beim Finanzamt, dafür aber auch kein Vorsteuerabzug.
Wichtige Änderung ab 2025 (Jahressteuergesetz 2024): Die untere Umsatzgrenze wurde von 22.000 € auf 25.000 € angehoben, die obere Grenze von voraussichtlich 50.000 € auf 100.000 €. Neu ist zudem, dass der Wechsel zur Regelbesteuerung jetzt sofort im laufenden Jahr erfolgt, sobald die 100.000-€-Grenze überschritten wird — nicht mehr erst im Folgejahr. Kleinunternehmer sind außerdem seit dem 1. Januar 2025 ausdrücklich von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit, müssen aber weiterhin in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Für Kleinunternehmer ändert ViDA zunächst wenig — solange sie ausschließlich im Inland tätig sind. Bei grenzüberschreitenden Leistungen an B2B-Kunden in anderen EU-Ländern gilt jedoch häufig das Reverse-Charge-Verfahren, das unabhängig von der Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist.
Umsatzsteuer-Voranmeldung und Steuererklärung
Wer der Regelbesteuerung unterliegt, muss monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) beim Finanzamt einreichen — elektronisch über das ELSTER-Portal. Am Jahresende folgt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung als Teil der gesamten Steuererklärung. ViDA wird diesen Prozess langfristig transformieren: Statt periodischer Sammelvoranmeldungen könnte das Finanzamt Transaktionsdaten künftig in nahezu Echtzeit erhalten.
Konkrete Auswirkungen auf Freiberufler in Deutschland
Szenario 1: Sie arbeiten ausschließlich für deutsche Kunden
Wenn Ihre Kunden ausschließlich in Deutschland sitzen, sind Sie von den ViDA-Echtzeit-Reporting-Pflichten zunächst nicht direkt betroffen — diese betreffen primär innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen. Was Sie betrifft: die deutschen E-Rechnungspflichten, die unabhängig von ViDA eingeführt werden. Ab 2027/2028 müssen Sie Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen.
Szenario 2: Sie erbringen Dienstleistungen für EU-Kunden im B2B-Bereich
Wenn Sie als IT-Freelancer, Berater, Designer oder Übersetzer Leistungen für Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen, gilt derzeit in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren: Ihr Kunde schuldet die Umsatzsteuer in seinem Sitzland, Sie weisen keine USt aus, müssen den Vorgang aber in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) beim BZSt melden. Ab 2028 ersetzt das neue ViDA-Reporting-System die ZM und fordert Transaktionsdaten in nahezu Echtzeit.
Szenario 3: Sie verkaufen digitale Produkte an Endverbraucher in der EU (B2C)
Wer digitale Produkte — Software, E-Books, Online-Kurse, Design-Assets — an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkauft, ist bereits heute OSS-pflichtig (seit Juli 2021). ViDA erweitert und vereinfacht dieses System weiter. Für Sie bedeutet das: Die Verwaltung wird einfacher, die Transparenzanforderungen steigen aber.
Szenario 4: Sie arbeiten über Plattformen wie Upwork, Fiverr oder Airbnb
Die deemed supplier-Regelung aus ViDA-Säule 2 könnte bedeuten, dass die Plattform zukünftig für die Umsatzsteuer Ihrer Leistungen verantwortlich ist — und entsprechend einbehält. Das vereinfacht Ihr Leben buchhalterisch, erfordert aber, dass Sie Ihre Bruttoeinnahmen und die einbehaltene USt korrekt dokumentieren.
Die digitale Rechnung als Fundament: XRechnung und ZUGFeRD
ViDA macht die elektronische Rechnung zur Grundlage des neuen Mehrwertsteuersystems. Ohne strukturierte, maschinenlesbare Rechnungsdaten ist Echtzeit-Reporting technisch nicht möglich. Deutschland ist mit seiner E-Rechnungspflicht gut positioniert, ViDA umzusetzen. Die gesetzliche Grundlage dafür schaffte das Wachstumschancengesetz (Bundesrat 22. März 2024), das in § 14 UStG die neue E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze verankerte. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 — dieser Meilenstein ist bereits erreicht und in Kraft.
Als Freiberufler sollten Sie jetzt:
- Prüfen, ob Ihre Buchhaltungssoftware XRechnung und ZUGFeRD unterstützt.
- Sicherstellen, dass Sie eingehende E-Rechnungen verarbeiten können (ELSTER, DATEV, Lexoffice etc.).
- Ihre Prozesse auf vollständig digitale Belegerfassung umstellen — die GoBD bildet dafür die nationale Grundlage.
Vorsteuerabzug im digitalen Zeitalter
Ein oft unterschätzter Aspekt von ViDA: Das neue System macht es einfacher, den Vorsteuerabzug korrekt geltend zu machen. Wenn alle Transaktionsdaten digital und strukturiert vorliegen, kann Ihre Buchhaltungssoftware den Vorsteuerabzug automatisch berechnen und in der Voranmeldung berücksichtigen.
Heute bedeutet Vorsteuerabzug für viele Freiberufler: Belege sammeln, manuell eingeben, Steuerberater beauftragen. ViDA — kombiniert mit GoBD-konformem digitalen Belegmanagement — wird diesen Prozess weitgehend automatisieren. Das spart Zeit und reduziert Fehler.
Praxistipp: Wer jetzt seinen digitalen Belegworkflow optimiert — GoBD-konformes Scanning, revisionssichere Archivierung, strukturierte Datenexporte —, ist für ViDA bestens vorbereitet. Die technische Infrastruktur, die Sie heute für GoBD brauchen, ist dieselbe, die Sie 2028 für ViDA-Reporting benötigen.
Finanzamt und ViDA: Was ändert sich in der Praxis?
Das Verhältnis zwischen Freiberuflern und dem Finanzamt wird sich durch ViDA strukturell verändern. Heute läuft die Kommunikation hauptsächlich über periodische Meldungen (UStVA monatlich/quartalsweise, Jahreserklärung) und anlassbezogene Prüfungen. Morgen — nach vollständiger ViDA-Implementierung — könnte das Finanzamt jede einzelne Transaktion in nahezu Echtzeit sehen.
Das hat zwei Konsequenzen:
- Weniger Fehler durch Automatisierung: Wenn Ihre Software die Daten direkt meldet, gibt es weniger Tippfehler in Voranmeldungen und weniger Nachfragen seitens des Finanzamts.
- Höhere Transparenz für die Behörden: Das Finanzamt sieht früher, wenn Abweichungen entstehen. Wer ordentlich bucht, hat nichts zu befürchten. Wer schlampig ist, hat weniger Spielraum für Korrekturen nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums.
ViDA in der EU: Wie steht Deutschland im Vergleich da?
Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder, das ViDA durch bereits laufende nationale Initiativen vorwegnimmt. Ein Vergleich zeigt:
| Land | E-Invoicing-Status | Echtzeit-Reporting |
|---|---|---|
| Deutschland | Empfang seit 1.1.2025 Pflicht; Versand B2B-Pflicht ab 2027/2028 (XRechnung/ZUGFeRD) | Vorbereitung läuft |
| Italien | Bereits seit 2019 Pflicht (FatturaPA), Echtzeit-Clearing | SDI-System aktiv |
| Frankreich | Pflicht ab 2026 (Chorus Pro, Factur-X) | PPF/PDP-Plattformen |
| Spanien | SII-System aktiv (Großunternehmen), TicketBAI regional | Teilweise aktiv |
| Belgien | Pflicht ab 2026 (Peppol-basiert) | In Vorbereitung |
| Polen | KSeF-System ab 2025/2026 | Echtzeit-System geplant |
Deutschland startet später als Italien, aber mit einem soliden regulatorischen Rahmen (GoBD + E-Rechnungspflicht), der die ViDA-Anforderungen gut antizipiert.
Weitere Steueränderungen 2025 im Überblick
Neben ViDA und der E-Rechnungspflicht traten zum 1. Januar 2025 mehrere weitere wichtige Steuerreformen in Kraft, die Freiberufler und Selbstständige kennen sollten:
Wachstumschancengesetz (März 2024)
Das am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedete Wachstumschancengesetz enthält zahlreiche steuerliche Entlastungen, die ab 2024/2025 wirksam werden:
- Degressive Abschreibung: Für Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. April 2024 angeschafft wurden, ist wieder eine degressive AfA möglich (Doppelte der linearen AfA, max. 20 %).
- Ist-Besteuerung: Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung wurde auf 800.000 € angehoben — vorteilhaft für Freiberufler mit EÜR.
- Anhebung der Voranmeldungsgrenze: Die Grenze für die Befreiung von der Abgabe von Voranmeldungen wurde auf 2.000 € angehoben, sodass mehr Freiberufler nur noch jährlich melden müssen.
- E-Rechnungspflicht verankert: Das Wachstumschancengesetz schafft die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich (§ 14 UStG).
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz — BEG IV (ab Januar 2025)
Das BEG IV (Bundesrat 18. Oktober 2024) bringt weitere Erleichterungen ab 2025:
- Aufbewahrungsfristen verkürzt: Rechnungen und Buchungsbelege müssen nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). Die neue Frist gilt für alle Unterlagen, deren bisherige Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war.
- UStVA-Schwellenwert angehoben: Die Grenze für monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen stieg von 7.500 € auf 9.000 € (Vorjahres-USt-Schuld).
- Freistellungsbescheinigungen verlängert: Geltungsdauer bei der Kapitalertragsteuer von 3 auf 5 Jahre verlängert.
Grundsteuerreform 2025
Für Freiberufler, die Betriebsräume oder Immobilien besitzen oder mieten, ist die Grundsteuerreform ab 2025 relevant. Auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018 wurde der gesamte Grundbesitz zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet — die jahrzehntealten Einheitswerte (West: 1964, Ost: 1935) werden ersetzt. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der neuen Formel erhoben: Grundsteuerwert × Grundsteuermessbetrag × Hebesatz. Die tatsächliche Belastung variiert erheblich je nach Bundesland und Gemeinde, da 14 Bundesländer eigene Landesmodelle eingeführt haben. Wer Geschäftsräume mietet, sollte prüfen, ob die Betriebskostenabrechnung des Vermieters die neue Grundsteuer korrekt ausweist.
Was müssen Freiberufler jetzt konkret tun?
ViDA ist 2028 noch nicht morgen — aber die Vorbereitungszeit ist kürzer, als sie erscheint. Buchhaltungssoftware muss angepasst, Prozesse digitalisiert und neue Meldepflichten verstanden werden. Was Sie jetzt angehen sollten:
Kurzfristig (2025–2026)
- Digitale Belegerfassung GoBD-konform einführen: Papierbelege ersetzendes Scannen, revisionssichere Archivierung, Verfahrensdokumentation erstellen.
- E-Rechnungsempfang — jetzt Pflicht: Die Empfangspflicht für XRechnung und ZUGFeRD ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Falls noch nicht geschehen, stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen können — ein E-Mail-Postfach genügt laut BMF als Mindestanforderung.
- Aufbewahrungsfristen anpassen: Durch das BEG IV gilt seit 1. Januar 2025 eine Frist von 8 statt 10 Jahren für Rechnungen und Buchungsbelege. Passen Sie Ihre Archivierungsprozesse entsprechend an.
- Kleinunternehmer-Status prüfen: Die neuen Grenzen (25.000 € / 100.000 €) aus dem Jahressteuergesetz 2024 gelten ab 2025. Prüfen Sie, ob Sie weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen oder davon profitieren können.
- Steuerberater informieren: Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wie er die Umstellung auf E-Rechnung und zukünftige ViDA-Meldepflichten unterstützt.
Mittelfristig (2026–2028)
- E-Rechnung versenden: Richten Sie Ihr Rechnungsprogramm auf XRechnung oder ZUGFeRD ein — spätestens bis Ende 2027 für umsatzstarke Freiberufler.
- Zusammenfassende Meldung modernisieren: Falls Sie grenzüberschreitende B2B-Leistungen erbringen, werden die ZM-Anforderungen ab 2028 verschärft. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diesen Prozess zu automatisieren.
- OSS-Optionen prüfen: Wenn Sie B2C-Leistungen in andere EU-Länder erbringen, evaluieren Sie, ob die OSS-Registrierung für Sie sinnvoll ist.
Langfristig (ab 2028)
- Digitales Echtzeit-Reporting für innergemeinschaftliche Transaktionen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Software die Meldedaten automatisch an die Finanzbehörden übermitteln kann.
- Plattform-Regeln beobachten: Falls Sie Plattformen nutzen, verfolgen Sie, wie diese die deemed-supplier-Regelung umsetzen.
- Vereinfachtes EU-weites MwSt-Management über den erweiterten OSS nutzen.
Mehrwertsteuer-Glossar für Freiberufler
Hier sind die wichtigsten Begriffe, die Sie im ViDA-Kontext kennen sollten:
- Mehrwertsteuer (MwSt) / Umsatzsteuer (USt): In Deutschland werden beide Begriffe synonym verwendet. „Umsatzsteuer" ist der Rechtsbegriff (UStG), „Mehrwertsteuer" der umgangssprachliche Begriff.
- Vorsteuer: Die USt, die Sie auf Eingangsrechnungen zahlen und mit der geschuldeten USt verrechnen können (Vorsteuerabzug).
- Voranmeldung (UStVA): Monatliche oder vierteljährliche Meldung der USt-Schuld an das Finanzamt via ELSTER.
- Zusammenfassende Meldung (ZM): Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Reverse Charge: Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen.
- One-Stop-Shop (OSS): Zentrales EU-Portal zur Abwicklung der MwSt für grenzüberschreitende B2C-Lieferungen und digitale Dienstleistungen.
- Finanzamt: Die lokale Steuerbehörde, zuständig für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Betriebsprüfungen.
- BZSt (Bundeszentralamt für Steuern): Bundesbehörde, zuständig für die ZM und die Vergabe der USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
- ELSTER: Elektronisches Steuersystem der deutschen Finanzbehörden für Online-Meldungen und Erklärungen.
- Steuernummer vs. USt-IdNr.: Die Steuernummer (StNr.) ist Ihre länderspezifische Kennung beim Finanzamt. Die USt-IdNr. (DE + 9 Ziffern) ist für EU-Transaktionen erforderlich und beginnt mit dem Länderkürzel.
Wie LessTax Ihren ViDA-Übergang unterstützt
LessTax ist als KI-gestützter Belegscanner konzipiert, der Freiberufler und Selbstständige durch die komplexe Compliance-Landschaft lotst. Was das mit ViDA zu tun hat? Eine ganze Menge:
ViDA setzt voraus, dass Transaktionsdaten strukturiert, vollständig und maschinenlesbar vorliegen. Genau das leistet LessTax: Jeder Beleg — ob Kassenzettel, Eingangsrechnung, Hotelquittung oder Tankbeleg — wird automatisch gescannt, relevante Felder werden extrahiert (Datum, Betrag, Lieferant, MwSt-Satz, Kategorie) und die Daten werden strukturiert in einer Excel-Tabelle gespeichert. Diese strukturierten Daten sind die Grundlage für:
- Die GoBD-konforme Belegarchivierung (heute)
- Die Umsatzsteuer-Voranmeldung via ELSTER (heute)
- Den Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen (heute)
- Das ViDA-Echtzeit-Reporting für grenzüberschreitende Transaktionen (ab 2028)
Vorbereitet auf ViDA — heute schon
Strukturierte Belegdaten sind die Grundlage für GoBD-Compliance und ViDA-Reporting. Testen Sie LessTax kostenlos und erleben Sie, wie KI Ihre Buchhaltung automatisiert.
Kostenlos im Web testen Demo testen →Fazit: ViDA ist eine Chance, keine Bedrohung
Viele Freiberufler reagieren auf neue Steuervorschriften mit einer Mischung aus Resignation und Verwirrung. ViDA klingt komplex — und das ist es auch. Aber die Grundrichtung der Reform ist klar: mehr Automatisierung, weniger Papierkram, weniger manuelle Fehler, vereinfachtes EU-weites Arbeiten.
Wer jetzt seinen digitalen Belegworkflow optimiert, auf GoBD-konformes Scanning setzt und seine Buchhaltungssoftware auf E-Rechnung vorbereitet, wird 2028 keine große Umstellung mehr erleben. Die Infrastruktur ist bereits vorhanden — es geht nur noch darum, sie konsequent zu nutzen.
Die größten Profiteure von ViDA werden die Freiberufler sein, die heute schon vollständig digital arbeiten. Sie werden vom erweiterten OSS profitieren, weniger Zeit mit Meldebürokratie verbringen und im EU-weiten Wettbewerb besser aufgestellt sein.
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Aufbewahrungsfristen, GoBD-konforme Digitalisierung und was Freiberufler bei der Belegarchivierung beachten müssen.
Quellen und weiterführende Links
- EU-Kommission: VAT in the Digital Age (ViDA) — Offizielle Seite
- Rat der EU: ViDA-Paket verabschiedet, 11. März 2025
- BMF: FAQ zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 (Stand Oktober 2025)
- BMF: Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur obligatorischen E-Rechnung (PDF)
- BMF: E-Rechnung in Deutschland — Offizieller Überblick
- Bundesgesetzblatt: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), BGBl. 2024 I Nr. 323
- BMF: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025
- BZSt: One-Stop-Shop (OSS) — Informationen für Unternehmen
- ELSTER — Elektronische Steuererklärung und Voranmeldung
- Kompetenzzentrum E-Rechnung des Bundes (KoSIT)
- Forum Elektronische Rechnung Deutschland — ZUGFeRD-Standard
- GermanTaxes.de: Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen
- sevDesk: Wachstumschancengesetz 2024 — Alle Änderungen im Überblick
- DATEV Magazin: Kleinunternehmer — Neue Regeln ab 2025 (JStG 2024)